Informationen Leine

Bestimmungen zur Angelerlaubnis in der gesamten Leinestrecke, vom Wambach zwischen Rittierode und Olxheim bis zum Anfang Esbecker Berg zwischen Erzhausen und Esbeck; siehe Gewässerplan

 

Das Angeln an der Leine ist ganzjährig erlaubt! Bitte Schonzeiten der folgenden Tabelle beachten!

Fangbegrenzungen

Schonzeiten

Darüber hinaus gilt zu beachten:

 

 

Es ist gesetzlich verboten, Fische folgender Arten zu fangen:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör

 

Angelgerät:

 

01.02. -30.04.

3 Angelruten: kein toter Köderfisch, Fischfetzen oder Kunstköder. Streamer verboten!

 

01.05. - 31.01.

3 Angelruten: max. 2 Ruten mit totem Köderfisch / Fischfetzen

 

Ausnahme:

 

Künstliche Naß- und Trockenfliege sowie Streamer und Nymphe erlaubt.

 

Allgemein:

 

Maßig gefangene Fische müssen sofort nach dem Fang am Wasser in der Angelkarte eingetragen werden.

Ausnahmen: Aale, Weißfische und Barsche dürfen nach Beendigung des Fangtages in die Fangmeldung eingetragen werden.

Im Hochlaich befindliche Fische sind sofort nach dem Fang vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen.

Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen.

 

 

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