Informationen untere Gande

Bestimmungen zur Angelerlaubnis in der unteren Gande, von dem Wehr an der Georgskirche in Bad Gandersheim abwärts bis zur Einmündung in die Leine; siehe Gewässerplan

 

Das Angeln an der unteren Gande ist ganzjährig erlaubt! 

Bitte Schonzeiten der folgenden Tabelle beachten!

 

Achtung!

 

01.12.-30.04. nur mit künstlicher Naß- oder Trockenfliege sowie Nymphen und Streamer erlaubt.

 

Andere Kunstköder sind verboten !

 

Fangbegrenzung

Schonzeiten

Darüber hinaus gilt zu beachten:

 


Es ist gesetzlich verboten, Fische folgender Arten zu fangen:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör

 

Angelgerät:   

 

 

01.02. - 31.03.

Ausschließlich Fliegenfischen erlaubt!

 

01.04. - 31.01.

2 Angelruten: max. 1 Rute mit totem Köderfisch / Fischfetzen

Toter Köderfisch/Fischfetzen

erst ab 1.5 erlaubt !

 

Anfüttern ist verboten!

Fliegenfischen ganzjährig erlaubt.

 

Allgemein:

 

Maßig gefangene Fische müssen sofort nach dem Fang am Wasser in der Angelkarte eingetragen werden.

Ausnahmen: Aale, Weißfische und Barsche dürfen nach Beendigung des Fangtages in die Fangmeldung eingetragen werden.

Im Hochlaich befindliche Fische sind sofort nach dem Fang vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen.

Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen.


 

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