Informationen obere Gande

Bestimmungen zur Angelerlaubnis in der oberen Gande, vom Ursprung bei Gehrenrode bis zum Wehr an der Georgskirche in Bad Gandersheim; siehe Gewässerplan

 

Das Angeln an der oberen Gande ist vom 01.04. bis zum 30.09. erlaubt! 

Bitte Schonzeiten der folgenden Tabelle beachten!

 

Achtung!

 

as Nachtangeln ist verboten!

Fangbegrenzung

Schonzeiten

Darüber hinaus gilt zu beachten:

 

Es ist gesetzlich verboten, Fische folgender Arten zu fangen:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör

 

Angelgerät:   

01.10. - 31.03.

Gewässer für Fischerei gesperrt.

 

01.04. - 30.09.

1 Angelrute: Außer künstlicher Fliege auch 

mit Gummifisch und Twister mit Einzelhaken erlaubt.

 

Hinweis:

 

Alle übrigen Köder, das Mitführen einer 2. fangfähigen Rute oder unerlaubter Köder oder jeglicher Art von Schwimmern (Ausnahme: Wasserkugel) sowie Anfüttern ist verboten!

 

Allgemein:

 

Maßig gefangene Fische müssen sofort nach dem Fang am Wasser in der Angelkarte eingetragen werden.

Ausnahmen: Aale, Weißfische und Barsche dürfen nach Beendigung des Fangtages in die Fangmeldung eingetragen werden.

Im Hochlaich befindliche Fische sind sofort nach dem Fang vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen.

Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen.

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