SAV Bad Gandersheim - Kreiensen e.V.
Bestimmungen zur Angelerlaubnis im 2. Osterbergsee in Bad Gandersheim
Während einer Veranstaltung der Stadt an den Osterbergseen,
sowie Angeln von Stegen, Seeterrasse u. seitlich der Seeter-
rasse (je10m)verboten.
Angeln vom Wasserfall, von Steinen
und Mauer erlaubt!
Es ist unbedingt Rücksicht auf Menschen,
Tiere, Pflanzen und Umwelt zu nehmen.
Darüber hinaus gilt zu beachten:
Es ist gesetzlich verboten, Fische folgender Arten zu fangen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör
Sonderregelung:
Auf Friedfisch: 01.01. - 31.12.
Auf Raubfisch: 01.06. - 31.12.
Auf Raubfisch nur Samstag Sonntag und Feiertags von
Sonnenaufgang bis 10 Uhr und nur Kunstköder mit
Stahlvorfach erlaubt.
Fliegenfischen ist nicht gestattet !
Angelgerät:
Auf Friedfisch mit 2 Ruten oder auf
Raubfisch mit 1 Rute und Stahlvorfach!
Beides ist nicht gestattet!
Drop-Shot verboten.
Eisangeln ist verboten !
Ausschließlich Naturköder und künstliche Rutenhalter erlaubt.
Anfüttern, Benutzung der Parkbänke, Ausweiden von Fischen sowie Hälterung lebender Fische verboten!
Grasfische dürfen nicht entnommen werden. Tote Fische sind dem Gewässer zu entnehmen und zu Hause zu entsorgen!
Allgemein:
Maßig gefangene Fische müssen sofort nach dem Fang am Wasser in der Angelkarte eingetragen werden.
Ausnahmen: Aale, Weißfische und Barsche dürfen nach Beendigung des Fangtages in die Fangmeldung eingetragen werden.
Im Hochlaich befindliche Fische sind sofort nach dem Fang vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen.
Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen.
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